~ Die Totengeister der Immerlande ~

 

Gerufene


"Die einzigen Gerufenen, die uns jemals Ärger bereitet haben, waren Verdammte."
"Der einzige Grund einen Verdammten zu rufen ist der, Ärger zu verbreiten. Warum sonst sollte man so wahnsinnig sein und sich einen Geist aus der Hölle angeln."
"Man kann auch Geister aus Sithechs Hallen rufen."
"Auch das tun nur Verzweifelte. Oder Verrückte."
"Wie oft mussten wir schon…"
"Ach, halt's Maul."

Somhairle und Déaghán Caerwynt, zwei berühmte Schattenjäger in "Schatten und Dämonen", dem Handbuch für Schattenjäger  


Man kann Geister von zwei Orten zurückrufen: Aus Sithechs Hallen oder aus der Halle der Vergessenen, der dritten Ebene der Neun Höllen. Die Geister, die man aus dem Jenseits des Herren von Winter und Tod beschwört, nennt man Vergangene, während die zornigen Seelen, die man aus der Hölle heraufholt, Verdammte genannt werden. Die Vergangenen unterstehen hierbei Sithechs Schutz, allerdings auch seinem Willen. Wenn er nicht will, dass sie seine Hallen verlassen, so kann man sie nicht beschwören. Lässt er sie jedoch gehen, so steht es ihnen frei, den Beschwörern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, solange der Zauber, durch den man sie ins Diesseits geholt hat, anhält. Vergangene können sich weder entscheiden aus freien Stücken im Diesseits zu verweilen, noch kann man sie zwingen zu bleiben.


Aus der Halle der Vergessenen kann man so viele Geister rufen, wie einem beliebt, sofern man über die entsprechenden Mächte verfügt. Diese Totenseelen fristen ihr Ende jedoch nicht ohne Grund fernab von Sithechs Hallen in der Kälte der Hölle und sie zu beschwören ist ein gefährliches, wenn nicht sogar tödliches Unterfangen. Denn diese Geister können aus dem Zauber ausbrechen und wenn sie einmal nicht mehr an den Schamanen oder Schattenwanderer gebunden sind, werden sie das Diesseits mit all dem Wahnsinn und der Verzweiflung heimsuchen, für die Sithech sie in die Halle der Vergessenen gebannt hat. Sie werden zu Verlorenen. Schaurige Geschichten berichten sogar von Verdammten, die von ihren Beschwörern als Poltergeister und Gebundene an einen Ort oder einen Gegenstand gefesselt wurden.

 


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